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Info-Brief 6/2022
Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake

Herzlich willkommen beim sechsten Info-Brief zur Weseranpassung

Mit dem Info-Brief möchten wir in regelmäßigen Abständen alle Interessierten über die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake informieren.
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Start des vorbereitenden Verfahrens – Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen


Wie Sie bereits unserem Anfang April versendeten Info-Brief entnehmen konnten, hat mit dem Festlegen des Untersuchungsrahmens (Scoping) für die Vorhaben zur Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser (Nord) das vorbereitende Verfahren nach Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz begonnen.

Das vorbereitende Verfahren sieht als ersten Verfahrensschritt eine Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen nach § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Nach den Vorschriften des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes muss die zuständige Behörde (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) dem Träger des Vorhabens (WSA Weser-Jade-Nordsee), den zu beteiligenden Behörden und Verbänden sowie der betroffenen Öffentlichkeit vor der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen Gelegenheit zu einer Besprechung geben.

Dieser sogenannte Scopingtermin umfasst den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung und der weiteren mit dem Verkehrsinfrastrukturprojekt verbundenen Umweltprüfungen. Als Grundlage für die Besprechung und die Festlegung des Untersuchungsrahmens hat das WSA Weser-Jade-Nordsee jeweils eine Unterlage zu den Projekten vorgelegt (Scopingunterlage).
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An dem Scopingtermin konnten alle Personen, deren Belange von einer späteren Zulassungsentscheidung bezüglich eines oder beider Vorhaben berührt werden, teilnehmen. Die Besprechung fand am 11.05.2022 im Veranstaltungszentrum Fischbahnhof in Bremerhaven statt, bei der knapp 100 Personen anwesend waren.

Nach einer einführenden Beschreibung der geplanten Vorhaben und erläuternden Vorbemerkungen zu den Umweltunterlagen wurden anschließend ausführlich die einzelnen Schutzgüter (z.B. Wasser, Mensch, Tiere, Pflanzen) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Fachbeiträge Umwelt (z.B. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Fachbeitrag Artenschutz) vorgestellt und diskutiert. Das UVPG regelt die Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Vorhaben, die aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Gemäß UVPG sind dabei die aktuellen Zustände der Schutzgüter und mögliche Auswirkungen der Vorhaben auf die Schutzgüter darzustellen sowie Vorschläge zum voraussichtlichen Untersuchungsrahmen vorzulegen.
Die Teilnehmenden nutzen die ganztägige Veranstaltung sehr intensiv, um Fragen zu den vorgelegten Scopingunterlagen zu stellen sowie sich zu den Vorschlägen zum voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der beiden Vorhaben zu äußern. Diese Anmerkungen werden ebenso wie die vorab schriftlich eingegangenen Stellungnahmen bei der Festsetzung des Untersuchungsrahmens durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt einbezogen.

Wir bedanken uns für alle Stellungnahmen sowie Ihre persönliche Teilnahme am Scopingtermin. Über die weiteren Verfahrensschritte werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam für die geplanten Anpassungsmaßnahmen der Außenweser und der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake

Kontakt bei Fragen zur geplanten Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord)

Anne Schäfer
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
Projektleiterin Weseranpassung
E-Mail: Info.weseranpassung@wsv.bund.de

Ulrich Günther
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
Fachbereichsleiter Fachdienste
E-Mail: Info.weseranpassung@wsv.bund.de

https://weseranpassung.wsv.de