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Info-Brief 5/2022
Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake

Herzlich willkommen beim fünften Info-Brief zur Weseranpassung

Mit dem Info-Brief möchten wir in regelmäßigen Abständen alle Interessierten über die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake informieren.
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Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen –
Start des Verfahrens zur Vorbereitung eines Maßnahmengesetzes


In unserem letzten Info-Brief hatten wir Sie über den Antrag des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Weser-Jade-Nordsee auf die Durchführung eines vorbereitenden Verfahrens für die Vorhaben zur Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser (Nord) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als zuständige Behörde informiert. Mit dem Festlegen des Untersuchungsrahmens (Scoping) für die beiden Vorhaben beginnt nun das Verfahren zur Vorbereitung eines Maßnahmengesetzes.

Das vorbereitende Verfahren sieht als ersten Verfahrensschritt eine Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen nach § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Nach den Vorschriften des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes muss die zuständige Behörde dem Träger des Vorhabens (WSA Weser-Jade-Nordsee), den zu beteiligenden Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit vor der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen Gelegenheit zu einer Besprechung geben.

Dieser sogenannte Scopingtermin umfasst den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung und der weiteren mit dem Verkehrsinfrastrukturprojekt verbundenen Umweltprüfungen. Als Grundlage für die Besprechung und die Festlegung des Untersuchungsrahmens hat der Vorhabenträger jeweils eine Unterlage zu den Projekten vorgelegt (Scopingunterlage).
Zu den in den Scopingunterlagen vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen kann eine Stellungnahme bis einschließlich 05.05.2022 abgegeben werden. Stellungnahmen können schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Dezernat R 21
Schloßplatz 9, 26603 Aurich
Oder per E-Mail: aurich.gdws@wsv.bund.de

Zusätzlich zur Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme können alle Personen, deren Belange von einer späteren Zulassungsentscheidung bezüglich eines oder beider Vorhaben berührt werden, an dem Scopingtermin teilnehmen. Diese Besprechung findet statt am:

11. Mai 2022, ab 9.00 Uhr
im Veranstaltungszentrum Fischbahnhof,
Am Schaufenster 6, 27572 Bremerhaven

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Risiken durch das Coronavirus ist eine vorherige Anmeldung bis zum 05.05.2022 erforderlich. Außerdem sind die dann geltenden Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 der Freien Hansestadt Bremen zu beachten.
Bitte beachten Sie:
Die Stellungnahmen bzw. Äußerungen im Scopingtermin haben sich auf den Untersuchungsrahmen und damit auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beschränken. Einwendungen gegen die Vorhaben selbst können zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Anhörungsverfahrens erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam für die geplanten Anpassungsmaßnahmen der Außenweser und der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake

Kontakt bei Fragen zur geplanten Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord)

Anne Schäfer
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
Projektleiterin Weseranpassung
E-Mail: Info.weseranpassung@wsv.bund.de

Ulrich Günther
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
Fachbereichsleiter Fachdienste
E-Mail: Info.weseranpassung@wsv.bund.de

https://weseranpassung.wsv.de