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Info-Brief 2/2021
Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake

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Herzlich willkommen beim zweiten Info-Brief zur Weseranpassung

Mit dem Info-Brief möchten wir in regelmäßigen Abständen alle Interessierten über die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake informieren.

Informationsgespräche zur Weseranpassung

In unserem ersten Info-Brief informierten wir Sie über die Anfang November startenden Informationsgespräche des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Weser-Jade-Nordsee zur „Weseranpassung“. Ziel des Vorhabens ist die Anpassung der Fahrrinne in der Außenweser für die Containerschifffahrt und die Anpassung der Fahrrinne in der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake für die Massengutschifffahrt an die aktuellen Anforderungen von Hafenwirtschaft und Reedereien.

Bei diesen Veranstaltungen möchten wir Sie, die interessierte Öffentlichkeit, über die geplanten Maßnahmen und die weiteren Planungsschritte informieren. Darüber hinaus können betroffene Bürgerinnen und Bürger in den ca. zweistündigen Veranstaltungen ihre Meinungen, Empfehlungen und Ideen äußern.

Der November steht nun vor der Tür und somit auch die insgesamt zehn Veranstaltungen im WSA Weser-Jade-Nordsee in Bremerhaven. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist auf maximal 25 Personen beschränkt und eine Teilnahme nur mit vorheriger Anmeldung auf unserer Beteiligungsplattform möglich. Unter https://beteiligung-weseranpassung.wsv.de finden Sie alle Details zu den Terminen und erfahren, wie viele Plätze in der von Ihnen favorisierten Veranstaltung aktuell noch zur Verfügung stehen.

In der Woche darauf, vom 08. bis 11. November, finden dann die zehn Veranstaltungen im Bürger- und Kulturbüro in Elsfleth statt, zu denen Sie sich ebenfalls gerne noch anmelden können. Bei allen Veranstaltungen werden die aktuell geltenden Corona-Schutzbestimmungen beachtet. Darunter fällt das Tragen einer Schutzmaske bis zum Platz und ein Mindestabstand der Teilnehmer untereinander.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, an den Veranstaltungen persönlich teilzunehmen, so bietet Ihnen ein Diskussionsforum die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich mit den Fachleuten des WSA auszutauschen. Das Diskussionsforum finden Sie ebenfalls auf unserer Beteiligungsplattform.

Hintergrund und weitere Schritte zu den Vorhaben

Die Vorhaben „Fahrrinnenanpassung der Außenweser“ und „Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord)“ wurden aufgrund ihrer Bedeutung in das im April 2020 in Kraft getretene Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) aufgenommen. Das bedeutet, dass die Vorhaben durch Gesetz des Deutschen Bundestages zugelassen werden können.

Das MgvG sieht als ersten Verfahrensschritt die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor – in dem wir uns gerade befinden. Hierbei informiert das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee als Träger des Vorhabens die betroffene Öffentlichkeit über die Ziele der Vorhaben, die Mittel, die erforderlich sind, um die Vorhaben zu verwirklichen, die mit den Vorhaben voraussichtlich verbundenen Auswirkungen und gibt der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wird vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee öffentlich auf der Seite www.weseranpassung.wsv.de mitgeteilt.

Auf Antrag des Trägers des Vorhabens schließt an die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung das sogenannte vorbereitende Verfahren als formales Verfahren vor dem Gesetzgebungsverfahren an. Dieses wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als zuständige Behörde betrieben und umfasst
  • die Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen,
  • ein Anhörungsverfahren sowie
  • die Erstellung eines Abschlussberichts.

Das vorbereitende Verfahren sieht als ersten Verfahrensschritt eine Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen vor. Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens zur Ermittlung der Umweltauswirkungen der beiden Vorhaben wird der betroffenen Öffentlichkeit und den Fachbehörden Gelegenheit zu einer Besprechung gegeben. Dies ist im Frühjahr 2022 vorgesehen.

Das MgvG schreibt als zweiten Verfahrensschritt des vorbereitenden Verfahrens ein Anhörungsverfahren vor, welches nach der Erstellung aller Planungsunterlagen erfolgt. Beim Anhörungsverfahren werden Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt und die von dem Vorhaben Betroffenen sowie anerkannte Vereinigungen können zu den Vorhaben Einwendungen bzw. Stellungnahmen abgeben. Im Anschluss daran werden die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten erörtert. Diese Verfahrensschritte können zeitlich noch nicht vorhergesagt werden.

Nach dem Anhörungsverfahren wird entschieden, ob die Vorhabenszulassung mittels Planfeststellungsbeschluss (Verwaltungsverfahren) oder durch Maßnahmengesetz (Gesetz durch den Deutschen Bundestag) erfolgen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam für die geplanten Anpassungsmaßnahmen der Außenweser und der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake

Kontakt bei Fragen zur geplanten Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord)

Anne Schäfer
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
Projektleiterin Weseranpassung
E-Mail: Info.weseranpassung@wsv.bund.de

Ulrich Günther
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
Fachbereichsleiter Fachdienste
E-Mail: Info.weseranpassung@wsv.bund.de

https://weseranpassung.wsv.de