Festsetzung des Untersuchungsrahmens nach Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz erfolgt
Das vorbereitende Verfahren startete im Frühjahr 2022 mit einer Besprechung zur Ermittlung des Untersuchungsrahmens für den UVP-Bericht – dem sogenannten Scopingtermin. Im November 2022 erfolgte die Festsetzung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake durch die zuständige Behörde (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt).
Die Festsetzungen erfolgten gemäß Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Dabei wurden die beiden vom Träger des Vorhabens (WSA Weser-Jade-Nordsee) vorgelegten Scoping-Unterlagen vom 14.03.2022, der Inhalt des Scoping-Termins am 11.05.2022 in Bremerhaven sowie die von den Behörden, Verbänden und Privaten abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt.
Mit dem Untersuchungsrahmen legt die zuständige Behörde fest, was durch den Träger des Vorhabens in den Planunterlagen alles berücksichtigt, untersucht und bewertet werden muss. Diese verbindlichen Vorgaben sind maßgebend dafür, dass das WSA Weser-Jade-Nordsee in der nächsten Zeit alle Planunterlagen und Gutachten erstellen kann, um die voraussichtlichen Auswirkungen der beiden Vorhaben zu ermitteln und zu bewerten.
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Info-Brief Archiv
- 5. Dezember 2022 Info-Brief – 7/2022
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- 29. Oktober 2021 Info-Brief – 2/2021
- 4. Oktober 2021 Info-Brief – 1/2021
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