Festsetzung des Untersuchungsrahmens nach Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz erfolgt
Die Festsetzungen erfolgten gemäß dem damals geltenden Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im Dezember 2023 wurde das MgvG aufgehoben, so dass beide Verfahren in Planfeststellungsverfahren überführt und fortgeführt werden.
Das vorbereitende Verfahren startete im Frühjahr 2022 mit einer Besprechung zur Ermittlung des Untersuchungsrahmens für den UVP-Bericht – dem sogenannten Scopingtermin. Im November 2022 erfolgte die Festsetzung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake durch die zuständige Behörde (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt).
Mit dem Untersuchungsrahmen legt die Planfeststellungsbehörde fest, was durch den Träger des Vorhabens in den Planunterlagen alles berücksichtigt, untersucht und bewertet werden muss. Bei den Festsetzungen wurden die beiden vom Träger des Vorhabens (WSA Weser-Jade-Nordsee) vorgelegten Scoping-Unterlagen vom 14.03.2022, der Inhalt des Scoping-Termins am 11.05.2022 in Bremerhaven sowie die von den Behörden, Verbänden und Privaten abgegebenen Stellungnahmen berücksichtigt.
Durch die erfolgte Festsetzung des Untersuchungsrahmens erstellt das WSA Weser-Jade-Nordsee seitdem alle Planunterlagen und Gutachten, um die voraussichtlichen Auswirkungen der beiden Vorhaben zu ermitteln und zu bewerten.
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- 4. Oktober 2021 Info-Brief – 1/2021
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