Für lebendige Wasserstraßen
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Info-Brief 8/2024
Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake

Herzlich willkommen beim achten Info-Brief zur Weseranpassung

Mit dem Info-Brief möchten wir in regelmäßigen Abständen alle Interessierten über die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und die Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake informieren.

Aufhebung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes


Im Jahr 2022 erfolgten gemäß den Vorschriften des damals geltenden Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) für das vorbereitende Verfahren eine Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen und die Festsetzung des Untersuchungsrahmens. Diese Verfahrensschritte wären auch im Rahmen des nun wieder laufenden Planfeststellungsverfahrens durchgeführt worden.

Mit dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) wurde im März 2020 ein Verfahren geschaffen, mit dem der Neu- oder Ausbau sowie die Änderung von Verkehrsinfrastruktur durch Gesetz anstelle eines Verwaltungsaktes zugelassen werden kann. Durch das am 29.12.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz) wurde das MgvG wieder aufgehoben.

Diese Aufhebung betrifft auch die geplanten Vorhaben „Ausbau der Bundeswasserstraße Außenweser“ und „Ausbau der Bundeswasserstraße Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake“. Beide Verfahren, die nach dem MgvG begonnen wurden, werden in Planfeststellungsverfahren überführt und nun nach den §§ 14 bis 14e des Bundeswasserstraßengesetzes in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes fortgeführt. Die Zulassung des Vorhabens erfolgt später durch Planfeststellungsbeschluss.

Diese formale Änderung hat keine weiteren Auswirkungen auf die geplanten Vorhaben. Nach der Erstellung aller Planunterlagen erfolgt das Anhörungsverfahren. Dabei werden Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt und die von dem Vorhaben Betroffenen sowie die anerkannten Vereinigungen können Einwendungen erheben. Im Rahmen eines anschließend stattfindenden Erörterungstermins werden Stellungnahmen und Einwände gemeinsam mit dem WSA Weser-Jade-Nordsee als Träger des Vorhabens erörtert.

Nach der Erfassung und Abwägung der in der Anhörung gesammelten Belange und Interessen der Beteiligten wird im Planfeststellungsbeschluss darüber entschieden, ob und wie das beabsichtigte Vorhaben letztendlich verwirklicht werden darf und insbesondere wie die vorgenannten Interessen und Belange dabei zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Projektteam für die geplanten Anpassungsmaßnahmen der Außenweser und der Unterweser (Nord) zwischen Bremerhaven und Brake

Kontakt bei Fragen zur geplanten Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord)

Anne Schäfer
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
Projektleiterin Weseranpassung
E-Mail: Info.weseranpassung@wsv.bund.de

Ulrich Günther
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee
Fachbereichsleiter Fachdienste
E-Mail: Info.weseranpassung@wsv.bund.de

https://weseranpassung.wsv.de